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   OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11   

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https://dejure.org/2011,5002
OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11 (https://dejure.org/2011,5002)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.2011 - 1 Bs 114/11 (https://dejure.org/2011,5002)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 2011 - 1 Bs 114/11 (https://dejure.org/2011,5002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beamtenrechtliche Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung

  • Justiz Hamburg

    Beamtenrechtliche Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung - Zweifel an der Dienstfähigkeit des Beamten - Willkürliche Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Weisung zur amtsärztlichen Untersuchung bei objektiven Zweifeln an der Dienstfähigkeit eines Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbBG § 41

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtsärztliche Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11
    Er steht Dienstherrn und Beamten gleichermaßen fern (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006, 1 D 2.05, DRiZ 2008, 124, juris; Urt. v. 9.10.2002, 1 D 3.02, juris; vgl. zum Beweiswert: BVerwG, Beschl. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98, juris).

    Der Amtsarzt ist verpflichtet, sich mit den Beurteilungen und Gutachten der behandelnden Privatärzte auseinanderzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11
    Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit (bzw. Dienstfähigkeit) ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden kann, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.1984, 2 B 205.82).
  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11
    Er steht Dienstherrn und Beamten gleichermaßen fern (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006, 1 D 2.05, DRiZ 2008, 124, juris; Urt. v. 9.10.2002, 1 D 3.02, juris; vgl. zum Beweiswert: BVerwG, Beschl. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98, juris).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11
    Er steht Dienstherrn und Beamten gleichermaßen fern (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006, 1 D 2.05, DRiZ 2008, 124, juris; Urt. v. 9.10.2002, 1 D 3.02, juris; vgl. zum Beweiswert: BVerwG, Beschl. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98, juris).
  • BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem

    Auszug aus OVG Hamburg, 24.08.2011 - 1 Bs 114/11
    Eine Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist dann gerechtfertigt, wenn sich die Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit des Beamten auf konkrete Umstände stützen und "nicht aus der Luft gegriffen" sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.9.1997, 2 B 106.97, juris m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.10.2010, 1 Bs 197/10).
  • VG Neustadt, 15.02.2012 - 1 K 866/11

    Amtsärztliche Untersuchungsanordnung bei der zentralen medizinischen

    Die erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten des Klägers bis zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (darüberhinausgehend OVG Hamburg, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 Bs 114/11 -, juris: Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung), sind als nicht aus der Luft gegriffene und hinreichend gewichtige Tatsache geeignet, Zweifel an seiner (unbegrenzten) Dienstfähigkeit zu begründen.
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